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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

  • 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stephanie & Frank Nolte GbR, Krähenbergstr. 7, 57413 Finnentrop (nachfolgend auch kurz „Steelrose“ genannt) und den Kunden (Verbrauchern und Unternehmern), die die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von Steelrose nicht anerkannt.

(2) Das Angebot von Steelrose richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde erhält auf seine Anfrage ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages per E-Mail von Steelrose übermittelt. Dieses Angebot muss schriftlicht bestätigt werden.

(2) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Auftragsannahme per E-Mail oder postalisch von Steelrose übermittelt. Mit Zugang der Annahme durch Steelrose kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag über die gebuchten Leistungen zustande.

  • 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Die Bestellung des Kunden mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Beschreibung der Leistungen, Preis etc.) wird von Steelrose gespeichert. Der Kunde hat über das Internet jedoch keinen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen. Die AGB erhält der Kunde von Steelrose im Rahmen des Angebots zugesandt. Der Kunde kann die AGB aber auch jederzeit über die Webseite von Steelrose GastroService aufrufen.

  • 4 Leistungsgegenstand, Pflichten des Kunden

(1) Leistungsgegenstand
Der Kunde bucht die in dem Angebot beschriebenen Leistungen zu den dort beschriebenen Konditionen.

(2) Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der zu erbringenden Leistung stehende Leistungen und Auslagen von Steelrose an Dritte.

  • 5 Absage einer gebuchten Leistung durch Steelrose GastroService

(1) Steelrose ist berechtigt, die Erbringung von durch den Kunden gebuchten Leistungen aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu verweigern, sofern höhere Gewalt oder andere von Steelrose nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

(2) Die Teilunmöglichkeit setzt voraus, dass die Leistung teilbar ist. Sämtliche gesondert buchbare Leistungen (z.B. Cocktailservice, DJ-Service, Security, Veranstaltungsorganisation, Festwirtschaft), sind teilbare Leistungen.

  • 6 Vergütung, Fälligkeit

(1) Die vereinbarte Vergütung versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

(2) Nach vollständiger Erbringung der Leistungen durch Steelrose erhält der Kunde eine entsprechende Abschlussrechnung.

(3) Als Zahlungsweise gilt bar oder Banküberweisung als vereinbart. Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel können nicht akzeptiert werden.

  • 7 Auf- und Abbau, Reinigung, Arbeitszeiten

(1) Der Aufbau gemieteter Gegenstände (Bar, Zelt etc.) erfolgt in Abhängigkeit von dem Beginn der jeweiligen Leistungserbringung und wird mit dem Kunden im Vertrag festgehalten.

(2) Der Kunde teilt Steelrose mit, wie der Leistungsort zu erreichen ist und wie der Zugang erfolgen wird. Damit Steelrose die benötigte Zeit konkreter kalkulieren und den Transport sowie den Aufbau planen kann, ist es zudem erforderlich, dass der Kunde Steelrose mitteilt, wie die Gegebenheiten am Leistungsort (Treppen, Aufzug etc.) sind.

(3) Der Abbau erfolgt grundsätzlich im Anschluss an die Leistungserbringung. Sollte der Kunde den Abbau nicht unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung wünschen, so ist dies gesondert im Vertrag zu vereinbaren.

(4) Die Arbeitszeit des gebuchten Personals beginnt, wenn der Leistungsort betreten und endet, wenn der Leistungsort verlassen wird.

  • 8 Haftung von Steelrose GastroService
  • Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für vertragswesentliche Pflichten und garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

  • 9 Stornoregelung

bis 42 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
bis 28 Tage vor Veranstaltung: 50% des bestätigten Auftragsvolumens
bis 10 Tage vor Veranstaltung: 75% des bestätigten Auftragsvolumens

ab 9 Tage vor Veranstaltung: 90% des bestätigten Auftragsvolumens

Bei Neubuchungen (innerhalb von 18 Monaten ab Stornierung) werden 50% des Stornobetrages auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

  • 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

(2) Sollten Sie die Buchung bei Steelrose als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz Stephanie & Frank Nolte GbR für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.